Wer nach Abschluss einer Zollabfertigung einen Fehler in den Frachtpapieren entdeckt – eine falsche Tarifnummer, eine unrichtige Ursprungsangabe, eine übersehene Einfuhrbeschränkung –, hat die Möglichkeit, diesen eigeninitiativ zu melden, bevor die Behörde selbst tätig wird: genau das ist die Selbstanzeige.
Quelle: https://www.investopedia.com/terms/s/self-disclosure.asp
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