Selbstanzeige Exportkontrolle
Eine Selbstanzeige im Exportkontrollrecht ist die freiwillige, eigeninitiative Offenlegung eines vermuteten oder tatsächlich begangenen Verstosses gegen Exportkontroll- oder Embargovorschriften gegenüber der zuständigen Behörde – noch bevor eine behördliche Untersuchung eingeleitet wurde.
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaftsbereich/Ausfuhrkontrolle/Selbstanzeige/Selbstanzeige_node.html
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