Selbstanzeige Exportkontrolle
Quelle: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaftsbereich/Ausfuhrkontrolle/Selbstanzeige/Selbstanzeige_node.html
Freiwillige Meldung an die zuständigen Behörden über eine vermutete oder begangene Verletzung der Exportkontrolle (z. B. Ausfuhr, Vermittlung, Weitergabe) mit dem Ziel der rechtzeitigen Aufklärung und Minderung von Sanktionen.
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