An jedem definierten Kontrollpunkt – Abholung, Umschlaganlage, Grenzzollstelle, Empfangslager – greift das Sendungsverfolgungsverfahren: Es legt verbindlich fest, wie Ereignisdaten erfasst werden (Barcode-Scan, RFID-Lesung oder manuelle Systemeingabe), welche Meldefristen gelten und über welche Kanäle die Informationen an Absender, Empfänger und Behörden weitergeleitet werden.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sendungsverfolgung
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