Im Zuge der Unternehmensgründung eines Speditionsbetriebs ist die Speditionsgenehmigung die erste behördliche Hürde: Ohne sie darf der gewerbsmässige Betrieb nicht aufgenommen werden.
Quelle: https://www.ihk.de/luebeck/standortpolitik/spezialseiten/genehmigung-speditions-und-logistikgewerbe-6768354
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