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Speditionsgenehmigung

Quelle: https://www.ihk.de/luebeck/standortpolitik/spezialseiten/genehmigung-speditions-und-logistikgewerbe-6768354
Eine behördliche Genehmigung gemäß § 34h der Gewerbeordnung, die Unternehmen zur Ausübung des Speditionsgewerbes berechtigt. Voraussetzungen sind Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und fachliche Eignung.

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