Vor dem Abschluss jeder grenzüberschreitenden Transaktion steht die Sperrlistenprüfung: ein obligatorisches Compliance-Verfahren, bei dem Geschäftspartner, Bestimmungsländer und Güter mit nationalen, europäischen und internationalen Sanktions- sowie Exportkontrolllisten abgeglichen werden.
Quelle: https://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/enforcement/screening
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