Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 24. Juni 2026
Straßengüterverkehrserlaubnis
Ohne eine Strassengüterverkehrserlaubnis darf kein Unternehmen gewerbsmässig Güter auf der Strasse befördern – sie ist die behördliche Grundvoraussetzung für den Betrieb als Frachtführer.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/1079/oj
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Definition & Erklärung
Ohne eine Strassengüterverkehrserlaubnis darf kein Unternehmen gewerbsmässig Güter auf der Strasse befördern – sie ist die behördliche Grundvoraussetzung für den Betrieb als Frachtführer. Die Erlaubnis legt in der Regel das zulässige Verkehrsgebiet, Gewichts- und Achslastgrenzen sowie gegebenenfalls die zulässige Anzahl von Kabotagefahrten fest. Innerhalb der EU regeln EU-Transportverordnungen die gegenseitige Anerkennung nationaler Betriebslizenzen; für den Verkehr mit Drittstaaten gelten bilaterale Abkommen oder gesonderte Sondergenehmigungen. Transportunternehmen müssen die Erlaubnis in festgelegten Abständen erneuern und bei Strassenkontrollen mitführen – Verstösse können mit Fahrverboten oder dem Entzug der Genehmigung geahndet werden. Nicht zu verwechseln ist sie mit fahrzeugbezogenen Ausnahmegenehmigungen für Schwertransporte oder Gefahrguttransporte, die zusätzlich und separat beantragt werden müssen.
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