Sobald ein Fahrer im Rahmen einer Fernfahrt auswärts übernachten muss, greift die Übernachtungspauschale – ein pauschalierter Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung, der unabhängig von tatsächlich angefallenen Ausgaben gezahlt wird.
Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/pauschalen-fuer-fahrer.html
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