Im Unterschied zum Ursprungsentscheid â der eine behördliche Vorabfeststellung darstellt â bezeichnet die Ursprungsfeststellung den laufenden Prozess, durch den Zollbehörden oder autorisierte PrĂŒfer das Herkunftsland einer Ware aktiv ermitteln.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/origin/origin_en.htm
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