Ursprungsfeststellungsbescheid
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung/Warenursprung.html
Ein behördlicher Verwaltungsakt der Zollverwaltung, der verbindlich feststellt, ob und nach welchen Kriterien ein in die EU eingeführtes Gut als Ursprung eines bestimmten Landes gilt. Er dient zur Prüfung der Ursprungseigenschaft für Zollpräferenzregelungen oder Ursprungsnachweise.