Der Automobilsektor unterliegt in internationalen Handelsabkommen besonders strikten Ursprungsregeln: Der Anteil an Rohmaterialien und Komponenten, der von ausserhalb der Freihandelszone stammt, ist oft auf 30–40 % begrenzt, um Präferenzbehandlung zu bewahren.
Quelle: https://www.wto.org/english/tratop_e/region_e/region_e.htm
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