Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 23. Juni 2026
Vertragsstrafen Logistik
Ein Spediteur liefert zu spät, die Ware kommt beschädigt an, die vereinbarte Menge stimmt nicht – genau für solche Fälle sind Vertragsstrafen in Logistikverträgen vorgesehen.
Kurzantwort
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Quelle: https://www.investopedia.com/terms/l/liquidated-damages.asp
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Definition & Erklärung
Ein Spediteur liefert zu spät, die Ware kommt beschädigt an, die vereinbarte Menge stimmt nicht – genau für solche Fälle sind Vertragsstrafen in Logistikverträgen vorgesehen. Vertragsstrafen sind vorab schriftlich festgelegte Sanktionen, die der Auftraggeber gegenüber dem Logistikdienstleister geltend machen kann, ohne einen konkreten Schaden nachweisen zu müssen. Sie werden entweder als Pauschalbetrag oder als prozentualer Anteil am Auftragswert vereinbart und erfüllen eine Doppelfunktion: Schadenspauschalierung und Leistungsanreiz. Im Speditionsalltag sind solche Klauseln besonders in der Automobillogistik, im Lebensmittelhandel und bei Just-in-time-Lieferketten verbreitet, wo selbst kurze Verzögerungen Produktionsausfälle auslösen können. Viele nationale Rechtssysteme begrenzen die Höhe von Vertragsstrafen, um unverhältnismässige Belastungen zu verhindern. Nicht zu verwechseln mit Schadensersatzansprüchen nach allgemeinem Haftungsrecht: Letztere setzen den Nachweis eines tatsächlich eingetretenen Schadens voraus.
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