Wenn ein Entsorgungsunternehmen gefĂ€hrliche AbfĂ€lle verladen will, muss der Begleitschein bereits vollstĂ€ndig ausgefĂŒllt vorliegen â ohne dieses Dokument darf die Sendung in den meisten Rechtssystemen nicht auf die Strasse.
Quelle: https://www.basel.int
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