Vorsteuerabzugsverweigerung
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/vat-basics_en
Die Vorsteuerabzugsverweigerung ist die Entscheidung des Finanzamts, eine geltend gemachte Vorsteuer aus Eingangsrechnungen nicht anzuerkennen, wodurch der Unternehmer die gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen darf und seine Zahllast entsprechend erhöht wird.