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Zollbearbeitungslager

Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/customs-warehouse-procedure_en
Ein Zollbearbeitungslager ist eine von den Zollbehörden bewilligte und überwachte Lagerstätte, in der Waren unter zollamtlicher Kontrolle gelagert und gegebenenfalls umgepackt, sortiert oder weiterverarbeitet werden können, ohne dass dabei Zölle und Einfuhrabgaben im Voraus entrichtet werden müssen. Erst bei ihrer endgültigen Verwendung oder Ausfuhr erfolgt die Verzollung und Entrichtung etwaiger Abgaben.

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