Zollrückerstattung
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Duty_drawback
Zollrückerstattung bezeichnet die Rückzahlung bereits gezahlter Einfuhrzölle oder Abgaben durch die Zollbehörde, meist im Falle der Wiederausfuhr oder bestimmter Verarbeitungsprozesse der Ware.
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