Zollsteuerverzinsung
Quelle: https://www.zoll.de
Zollsteuerverzinsung bezeichnet den Zinsbestandteil, der auf ausstehende Zollabgaben erhoben wird, um Verzögerungen bei der Zahlung der Zollsteuern zu kompensieren. Sie wird ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungseingang berechnet und betrifft in der Regel Zölle, Einfuhrabgaben und ggf. weitere Zollsteuern.