Zollwertrichtlinie
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/customs-valuation_en
Als «Zollwertrichtlinie» bezeichnet man die europäischen Vorschriften, die Grundsätze und Methoden zur Ermittlung des Zollwerts von Waren im grenzüberschreitenden Warenverkehr festlegen. Sie zielt darauf ab, eine einheitliche, transparente und nachvollziehbare Bewertung von Einfuhren sicherzustellen und bildet die Basis für die Berechnung der Zollabgaben.
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