Zulassung von Waren in ein Zollager
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/general-information-customs/customs-procedures/customs-warehousing-procedure_en
Verfahren, bei dem importierte Waren unter zollamtliche Überwachung in ein Zollager verbracht werden, ohne dass Einfuhrabgaben und handelsrechtliche Maßnahmen erhoben werden, bis sie weiterverwendet oder in den freien Verkehr überführt werden.
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