Zuschläge zum Zollwert
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenverkehr/Einfuhr/Zollwert/zollwert_node.html
Zuschläge zum Zollwert bezeichnen Zusatzbeträge, die dem zolltariflichen Zollwert einer Ware hinzugerechnet werden und die Bemessungsgrundlage für Zölle, Abgaben oder sonstige Abgaben beeinflussen. Dazu können u. a. Transport-, Versicherungs-, Fracht-, Hafen- oder Ladegebühren sowie andere Preisbestandteile gehören, die im Vertrag oder in Handelsbedingungen festgelegt sind.
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