Zum Inhalt springen
FreihandelsabkommenAktualisiert 15. Oktober 2025

CPTPP (Transpazifik) — Freihandelsabkommen kompakt

Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership — hochstandardisierter Handelsblock, UK als erstes aussertorisches Mitglied seit 2024.

Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership — hochstandardisierter Handelsblock, UK als erstes aussertorisches Mitglied seit 2024.

Parteien: 11 Pazifik-Anrainer (u. a. Japan, Kanada, Australien, UK). In Kraft seit: 2018 (UK-Beitritt 2024).

Parteien
11 Pazifik-Anrainer (u. a. Japan, Kanada, Australien, UK)
In Kraft seit
2018 (UK-Beitritt 2024)
Ursprungsnachweis
CPTPP Certification of Origin

01Worum es geht

Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership — hochstandardisierter Handelsblock, UK als erstes aussertorisches Mitglied seit 2024.

Freihandelsabkommen (FTAs) wie dieses reduzieren tarifäre Handelshemmnisse und setzen gemeinsame Standards für nicht-tarifäre Themen (Normen, öffentliche Ausschreibungen, Investitionsschutz). Für Exporteure bedeutet das konkret: niedrigere Zölle, schnellere Abfertigung, kalkulierbarere Compliance — sofern die Ursprungsregeln eingehalten werden.

02Wichtigste Vorteile

  • Praktisch vollständiger Zollabbau
  • Offene öffentliche Beschaffung
  • Verbindliche digitale Handelsregeln

03Ursprungsnachweis und Praxis

Selbst-Zertifizierung durch Exporteur/Importeur — kein Behördendokument nötig.

Achten Sie darauf, dass die Ursprungsregeln produktspezifisch im Anhang des Abkommens geregelt sind — ein allgemeingültiger "Prozentwert" existiert in der Regel nicht. Bei komplexen Produkten mit Vormaterial aus Drittstaaten sollten Sie eine Herkunftskalkulation dokumentieren.

04Für welche Unternehmen lohnt es sich?

Das Abkommen lohnt sich vor allem für Unternehmen mit regelmässigen Exporten oder Importen zwischen den beteiligten Märkten und Produkten, deren Zollsatz im "Normalfall" ≥ 3–5 % liegt. Bei elektronischen Produkten mit oft bereits 0-%-MFN-Zöllen liegt der Nutzen primär in der Regulierungs-Kohärenz, nicht im Zollabbau.

Häufige Fragen

Wann gilt ein Produkt als präferenzberechtigt?

Immer dann, wenn es die im Abkommen definierten produktspezifischen Ursprungsregeln erfüllt (z. B. vollständig gewonnen oder hinreichend be-/verarbeitet im Exportland). Bei Drittland-Komponenten gilt meist eine Wertregel (z. B. "max. 40 % Nicht-Ursprungs-Wert") oder eine Kapitel-Änderungsregel.

Themen

CPTPPTPPTranspazifikUKFreihandel

Weiterführende Ressourcen