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FreihandelsabkommenAktualisiert 15. Oktober 2025

EU–Chile (modernisiertes Rahmenabkommen) — Freihandelsabkommen kompakt

Modernisiert 2023 — umfasst Handel, Dienstleistungen, Rohstoffe (Lithium, Kupfer), Investitionsschutz, Nachhaltigkeit.

Modernisiert 2023 — umfasst Handel, Dienstleistungen, Rohstoffe (Lithium, Kupfer), Investitionsschutz, Nachhaltigkeit.

Parteien: EU (27) ↔ Chile. In Kraft seit: 2003 (modernisiert 2023).

Parteien
EU (27) ↔ Chile
In Kraft seit
2003 (modernisiert 2023)
Ursprungsnachweis
Ursprungserklärung

01Worum es geht

Modernisiert 2023 — umfasst Handel, Dienstleistungen, Rohstoffe (Lithium, Kupfer), Investitionsschutz, Nachhaltigkeit.

Freihandelsabkommen (FTAs) wie dieses reduzieren tarifäre Handelshemmnisse und setzen gemeinsame Standards für nicht-tarifäre Themen (Normen, öffentliche Ausschreibungen, Investitionsschutz). Für Exporteure bedeutet das konkret: niedrigere Zölle, schnellere Abfertigung, kalkulierbarere Compliance — sofern die Ursprungsregeln eingehalten werden.

02Wichtigste Vorteile

  • Zollfreier Warenverkehr für fast alle Güter
  • Zugang zu kritischen Rohstoffen
  • Schutz geografischer Angaben

03Ursprungsnachweis und Praxis

REX + Ursprungserklärung.

Achten Sie darauf, dass die Ursprungsregeln produktspezifisch im Anhang des Abkommens geregelt sind — ein allgemeingültiger "Prozentwert" existiert in der Regel nicht. Bei komplexen Produkten mit Vormaterial aus Drittstaaten sollten Sie eine Herkunftskalkulation dokumentieren.

04Für welche Unternehmen lohnt es sich?

Das Abkommen lohnt sich vor allem für Unternehmen mit regelmässigen Exporten oder Importen zwischen den beteiligten Märkten und Produkten, deren Zollsatz im "Normalfall" ≥ 3–5 % liegt. Bei elektronischen Produkten mit oft bereits 0-%-MFN-Zöllen liegt der Nutzen primär in der Regulierungs-Kohärenz, nicht im Zollabbau.

Häufige Fragen

Wann gilt ein Produkt als präferenzberechtigt?

Immer dann, wenn es die im Abkommen definierten produktspezifischen Ursprungsregeln erfüllt (z. B. vollständig gewonnen oder hinreichend be-/verarbeitet im Exportland). Bei Drittland-Komponenten gilt meist eine Wertregel (z. B. "max. 40 % Nicht-Ursprungs-Wert") oder eine Kapitel-Änderungsregel.

Themen

EU-ChileLithiumRohstoffeREXFreihandel

Weiterführende Ressourcen