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FreihandelsabkommenAktualisiert 15. Oktober 2025

EU–UK TCA (Brexit-Abkommen) — Freihandelsabkommen kompakt

Das Trade and Cooperation Agreement regelt den Warenverkehr nach dem Brexit: zollfrei bei erfüllten Ursprungsregeln, aber mit vollständigen Zollformalitäten.

Das Trade and Cooperation Agreement regelt den Warenverkehr nach dem Brexit: zollfrei bei erfüllten Ursprungsregeln, aber mit vollständigen Zollformalitäten.

Parteien: EU (27) ↔ Vereinigtes Königreich. In Kraft seit: 2021.

Parteien
EU (27) ↔ Vereinigtes Königreich
In Kraft seit
2021
Ursprungsnachweis
Ursprungserklärung / Statement of Origin

01Worum es geht

Das Trade and Cooperation Agreement regelt den Warenverkehr nach dem Brexit: zollfrei bei erfüllten Ursprungsregeln, aber mit vollständigen Zollformalitäten.

Freihandelsabkommen (FTAs) wie dieses reduzieren tarifäre Handelshemmnisse und setzen gemeinsame Standards für nicht-tarifäre Themen (Normen, öffentliche Ausschreibungen, Investitionsschutz). Für Exporteure bedeutet das konkret: niedrigere Zölle, schnellere Abfertigung, kalkulierbarere Compliance — sofern die Ursprungsregeln eingehalten werden.

02Wichtigste Vorteile

  • Keine Zölle und Quoten auf präferenzberechtigte Waren
  • Transport-Marktzugang (Kabotage begrenzt)
  • Kooperation bei Zoll-Sicherheit

03Ursprungsnachweis und Praxis

REX + Ursprungserklärung. Strenge Kumulierungsregeln (bilateral). Bulls-Regeln: Waren mit Drittlandskomponenten verlieren Präferenzstatus schnell.

Achten Sie darauf, dass die Ursprungsregeln produktspezifisch im Anhang des Abkommens geregelt sind — ein allgemeingültiger "Prozentwert" existiert in der Regel nicht. Bei komplexen Produkten mit Vormaterial aus Drittstaaten sollten Sie eine Herkunftskalkulation dokumentieren.

04Für welche Unternehmen lohnt es sich?

Das Abkommen lohnt sich vor allem für Unternehmen mit regelmässigen Exporten oder Importen zwischen den beteiligten Märkten und Produkten, deren Zollsatz im "Normalfall" ≥ 3–5 % liegt. Bei elektronischen Produkten mit oft bereits 0-%-MFN-Zöllen liegt der Nutzen primär in der Regulierungs-Kohärenz, nicht im Zollabbau.

Häufige Fragen

Wann gilt ein Produkt als präferenzberechtigt?

Immer dann, wenn es die im Abkommen definierten produktspezifischen Ursprungsregeln erfüllt (z. B. vollständig gewonnen oder hinreichend be-/verarbeitet im Exportland). Bei Drittland-Komponenten gilt meist eine Wertregel (z. B. "max. 40 % Nicht-Ursprungs-Wert") oder eine Kapitel-Änderungsregel.

Themen

BrexitTCAEU-UKUrsprungsregelnKumulierung

Weiterführende Ressourcen