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FreihandelsabkommenAktualisiert 15. Oktober 2025

RCEP (Asien-Pazifik) — Freihandelsabkommen kompakt

Weltweit grösster Handelsblock nach BIP — 15 Länder, 30 % der Weltwirtschaft. Schrittweiser Zollabbau innerhalb von 20 Jahren.

Weltweit grösster Handelsblock nach BIP — 15 Länder, 30 % der Weltwirtschaft. Schrittweiser Zollabbau innerhalb von 20 Jahren.

Parteien: ASEAN-10 + China, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland. In Kraft seit: 2022.

Parteien
ASEAN-10 + China, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland
In Kraft seit
2022
Ursprungsnachweis
RCEP Certificate of Origin

01Worum es geht

Weltweit grösster Handelsblock nach BIP — 15 Länder, 30 % der Weltwirtschaft. Schrittweiser Zollabbau innerhalb von 20 Jahren.

Freihandelsabkommen (FTAs) wie dieses reduzieren tarifäre Handelshemmnisse und setzen gemeinsame Standards für nicht-tarifäre Themen (Normen, öffentliche Ausschreibungen, Investitionsschutz). Für Exporteure bedeutet das konkret: niedrigere Zölle, schnellere Abfertigung, kalkulierbarere Compliance — sofern die Ursprungsregeln eingehalten werden.

02Wichtigste Vorteile

  • Diagonale Ursprungskumulierung zwischen allen Mitgliedern
  • Gemeinsame E-Commerce- und IP-Regeln
  • Reduzierte Dokumentationslast für KMU

03Ursprungsnachweis und Praxis

Eigenes RCEP-Ursprungszeugnis (ROO) — nicht kompatibel mit EU-Dokumenten.

Achten Sie darauf, dass die Ursprungsregeln produktspezifisch im Anhang des Abkommens geregelt sind — ein allgemeingültiger "Prozentwert" existiert in der Regel nicht. Bei komplexen Produkten mit Vormaterial aus Drittstaaten sollten Sie eine Herkunftskalkulation dokumentieren.

04Für welche Unternehmen lohnt es sich?

Das Abkommen lohnt sich vor allem für Unternehmen mit regelmässigen Exporten oder Importen zwischen den beteiligten Märkten und Produkten, deren Zollsatz im "Normalfall" ≥ 3–5 % liegt. Bei elektronischen Produkten mit oft bereits 0-%-MFN-Zöllen liegt der Nutzen primär in der Regulierungs-Kohärenz, nicht im Zollabbau.

Häufige Fragen

Wann gilt ein Produkt als präferenzberechtigt?

Immer dann, wenn es die im Abkommen definierten produktspezifischen Ursprungsregeln erfüllt (z. B. vollständig gewonnen oder hinreichend be-/verarbeitet im Exportland). Bei Drittland-Komponenten gilt meist eine Wertregel (z. B. "max. 40 % Nicht-Ursprungs-Wert") oder eine Kapitel-Änderungsregel.

Themen

RCEPASEANAsien-PazifikKumulierungFreihandel

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