Abfertigung beim Bewilligungsinhaber
Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Abfertigung/abfertigung_node.html
Vorgang der Abfertigung von Waren durch eine Person oder Einrichtung, die die erforderliche Bewilligung besitzt, um die Abfertigung im Namen des Auftraggebers durchzuführen (z. B. zollrechtliche Abwicklung, Zoll- bzw. Grenzformalitäten).
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