Ein Importeur erhĂ€lt nach Abschluss der ZollprĂŒfung einen Abgabenfestsetzungsbescheid â den förmlichen Verwaltungsakt, mit dem die Zollbehörde die geschuldeten Zölle, Einfuhrsteuern und sonstigen Abgaben rechtsverbindlich festsetzt und mitteilt.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bescheid
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