Anders als der blosse Eingang einer Warensendung oder die Abgabe einer Zollanmeldung bezeichnet der Abgabenfestsetzungszeitpunkt den rechtsverbindlichen Moment, in dem die zuständige Zoll- oder Steuerbehörde die Höhe einer Abgabe – Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, sonstige Abgaben – formell festsetzt und dem Abgabenpflichtigen mitteilt.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe
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