Sobald Waren eine Zollgrenze überschreiten, entsteht die Pflicht zur Entrichtung des Abgabezolls: einer staatlichen Abgabe, die Zollbehörden bei der Ein- oder Ausfuhr erheben und die sich nach Warenwert, Menge, tariflicher Einreihung und dem anwendbaren Zollsatz bemisst.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu
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