Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 26. Juni 2026
Abgangszollstelle
Ein Container steht zur Verladung bereit, die Ausfuhranmeldung ist eingereicht – doch das Zollgebiet verlässt die Ware erst nach Freigabe durch die Abgangszollstelle.
Kurzantwort
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Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures-import-and-export/export_en
Kategorie
Passar Hub: Alles zum neuen Schweizer Zollsystem
Lesezeit
1 min
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87
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Definition & Erklärung
Ein Container steht zur Verladung bereit, die Ausfuhranmeldung ist eingereicht – doch das Zollgebiet verlässt die Ware erst nach Freigabe durch die Abgangszollstelle. Diese Zollbehörde nimmt die Ausfuhranmeldung entgegen, prüft Ausfuhrgenehmigungen und stellt das massgebliche Ausfuhrdokument aus. Im europäischen Unionsversandverfahren markiert sie den Startpunkt des Zolltransits, an dem das NCTS-Verfahren eröffnet wird. Wichtig: Die Abgangszollstelle ist nicht dasselbe wie die Ausgangszollstelle, an der die Waren das Zollgebiet physisch verlassen – beide Stellen können übereinstimmen, müssen es aber nicht. Fehler bei der Zuordnung können Verzögerungen und Nachforderungen auslösen.
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