Abkommen zur Zollwertbestimmung
Quelle: https://www.wto.org/english/tratop_e/va_e/va_1_e.htm
Dieses Abkommen legt rechtsverbindliche Kriterien fest, nach denen der Zollwert von Waren ermittelt wird, um Zölle und Steuern zu berechnen. Es basiert auf dem Transaktionswert der Waren, definiert Bewertungsmethoden, Reihenfolgen bei der Festsetzung des Werts und Maßnahmen zur Vermeidung von Unstimmigkeiten oder Missbrauch bei der Zollwertfestsetzung.
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