Im Zollverfahren wird eine Abnahmebescheinigung von der Zollbehörde ausgestellt, nachdem eingelieferte Waren geprüft und für die Einfuhr, den freien Verkehr oder die Weiterbeförderung freigegeben wurden.
Quelle: https://www.zoll.de
Passende Tools zu diesem Begriff
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren
Passar ersetzt E-dec und NCTS. Passar 1.0 (Ausfuhr) ist live, Passar 2.0 (Einfuhr) startet ab Q2 2026. Roadmap, ePortal-Registrierung, Fristen und FAQ — alles auf einer Seite.
Wöchentlich: Top-News, Branchen-Facts und Wissen aus der Logistik-Welt – kostenlos.
Teile dein Wissen, stelle Rückfragen oder ergänze unsere Erklärung mit deinem Praxis-Know-how. Alle Beiträge werden vor der Veröffentlichung moderiert.