Zoll und Mehrwertsteuer sind zwei komplementĂ€re Abgaben, die beim GrenzĂŒbertritt auf importierte Waren anfallen: Der Zoll (Tarifabgabe) bemisst sich nach dem Zollwert und dem Tarifrecht, die Einfuhrumsatzsteuer dagegen auf die Summe aus Warenwert, Zoll und Transportkosten.
Quelle: https://www.zoll.de
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