Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 22. Juni 2026
Absenderland
Das Absenderland ist das Land, aus dem eine Sendung physisch abgeschickt wird – massgeblich ist der tatsächliche Versandort, nicht der Unternehmenssitz des Absenders.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/calculation-customs-duties/customs-glossary_en
Kategorie
Passar Hub: Alles zum neuen Schweizer Zollsystem
Lesezeit
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93
Erwähnt in
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Definition & Erklärung
Das Absenderland ist das Land, aus dem eine Sendung physisch abgeschickt wird – massgeblich ist der tatsächliche Versandort, nicht der Unternehmenssitz des Absenders. Ein Betrieb mit Hauptsitz in den Niederlanden, der Waren aus seinem polnischen Lager versendet, hat Polen als Absenderland. Die Angabe ist für Zollanmeldungen, die Bestimmung des anwendbaren Zollrechts, die Routenplanung und Versicherungsfragen relevant. Nicht zu verwechseln mit dem Ursprungsland: Dieses bezeichnet den Ort der Herstellung oder wesentlichen Be- oder Verarbeitung und bestimmt die zollrechtliche Behandlung der Ware – Zollsätze, Präferenzen, Antidumpingmassnahmen. Absenderland und Ursprungsland können übereinstimmen, müssen es aber nicht.
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