Anders als die Korrektur privater Versanddokumente ist die Änderung einer Einfuhranmeldung ein behördlicher Vorgang: Der Importeur oder sein Zollvertreter beantragt bei der zuständigen Zollstelle die Berichtigung einer bereits eingereichten Anmeldung.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0952
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