Im Rahmen der AfCFTA (Afrikanische Kontinentale Freihandelszone) regelt der Nichtveränderungsgrundsatz, dass die Ursprungsbezeichnung von in Afrika hergestellten elektrischen Geräten während des Handels innerhalb des Freihandelszonen-Raums nicht nachträglich geändert oder angepasst werden darf.
Quelle: https://afcfta.uneca.org/
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