Ein Maschinenbau-Unternehmen, das in der AfCFTA tĂ€tig ist, muss den NichtverĂ€nderungsgrundsatz beachten: Maschinen und Anlagen dĂŒrfen nach ihrer Fertigstellung nicht wesentlich modifiziert, umgebaut oder technisch angepasst werden, um ihren afrikanischen Ursprungsstatus zu bewahren.
Quelle: https://www.afcfta.org/
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