Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 23. Juni 2026
Agentengebühr
Eigenständig abrechenbare Leistungen eines Spediteurs, Schiffsagenten oder Zollagenten – wie Frachtabwicklung, Dokumentenbearbeitung oder Sendungskoordination – werden als Agentengebühr in Rechnung gestellt.
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Quelle: https://www.businessdictionary.com/definition/agent-s-fee.html
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Definition & Erklärung
Eigenständig abrechenbare Leistungen eines Spediteurs, Schiffsagenten oder Zollagenten – wie Frachtabwicklung, Dokumentenbearbeitung oder Sendungskoordination – werden als Agentengebühr in Rechnung gestellt. Auf Speditionsrechnungen erscheint sie als eigenständige Position neben Frachtkosten, Hafengebühren und Zollabgaben. Die Struktur variiert: Pauschalbeträge je Sendung oder Dokument sind ebenso üblich wie mengenabhängige Staffelpreise oder ein prozentualer Aufschlag auf die Frachtkosten. Im Unterschied zur Provision, die erfolgsabhängig auf vermittelte Geschäfte anfällt, vergütet die Agentengebühr geleistete Arbeit unabhängig davon, ob ein Vertragsabschluss zustande kommt.
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