Finanzinstitute unterliegen bei Akkreditiven strengsten Sanktionskontrollpflichten: Eine Akkreditiv-Sanktion verbietet oder blockiert die Ausstellung, Bestätigung oder Abwicklung von Akkreditiven, wenn eine der beteiligten Parteien (Käufer, Verkäufer, Intermediär, Bank) auf Sanktionslisten steht.
Quelle: https://home.treasury.gov/policy-issues/financial-sanctions-programs-and-country-information
Passende Tools zu diesem Begriff
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren
Wöchentlich: Top-News, Branchen-Facts und Wissen aus der Logistik-Welt – kostenlos.
Teile dein Wissen, stelle Rückfragen oder ergänze unsere Erklärung mit deinem Praxis-Know-how. Alle Beiträge werden vor der Veröffentlichung moderiert.