Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 18. Juni 2026
Allgemeine Genehmigung
Ein Exporteur, der Routineware regelmässig in bestimmte Märkte liefert, kennt das Problem: Für jede Sendung einzeln eine Behördengenehmigung einzuholen kostet Zeit und Ressourcen.
Kurzantwort
Zuletzt aktualisiert: Veröffentlicht:
Quelle: https://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/general-licences
Kategorie
Logistik-Konzept
Lesezeit
1 min
Wörter
108
Erwähnt in
–
Definition & Erklärung
Ein Exporteur, der Routineware regelmässig in bestimmte Märkte liefert, kennt das Problem: Für jede Sendung einzeln eine Behördengenehmigung einzuholen kostet Zeit und Ressourcen. Die Allgemeine Genehmigung löst dieses Problem, indem sie pauschal erlaubt, festgelegte Warengruppen an bestimmte Länder oder für konkrete Endverwendungen auszuführen – ohne Einzelantrag. Sie wird von der zuständigen Exportkontrollbehörde erlassen und gilt unmittelbar für alle Exporteure, die die definierten Voraussetzungen erfüllen. Der Exporteur muss lediglich prüfen und dokumentieren, dass sein Geschäftsfall in den Geltungsbereich fällt. Im Unterschied zur Allgemeinen Genehmigung setzt die individuelle Exportgenehmigung eine fallbezogene Prüfung und Behördenentscheidung voraus. Allgemeine Genehmigungen sind typisch für unkritische oder häufig gehandelte Güter gegenüber Ländern ohne besonderes Sanktionsrisiko.
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