Im Versand von Lebensmitteln, Tieren und Tierprodukten wird der amtliche Versender vom VeterinĂ€ramt oder einer zustĂ€ndigen Behörde benannt und trĂ€gt die Gesamtverantwortung dafĂŒr, dass die Ware alle geltenden Hygiene-, Kennzeichnungs- und Transportvorschriften erfĂŒllt, bevor sie die Versandstelle verlĂ€sst.
Quelle: https://ec.europa.eu/food/animals/traces_en
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