Im Versand von Lebensmitteln, Tieren und Tierprodukten wird der amtliche Versender vom Veterinäramt oder einer zuständigen Behörde benannt und trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass die Ware alle geltenden Hygiene-, Kennzeichnungs- und Transportvorschriften erfüllt, bevor sie die Versandstelle verlässt.
Quelle: https://ec.europa.eu/food/animals/traces_en
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