Ein Zollfreilager-Verfahren ist eine zollrechtliche Anmeldungsart, die es Warenimporteuren ermöglicht, Güter vorübergehend in einem zugelassenen Lagerhaus unter Zollverschluss zu hinterlegen, ohne dass Zölle und Einfuhrsteuern unmittelbar fällig werden.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/customs-procedures/general-customs-procedures/warehousing-procedure_en
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