Ein Zollfreilager-Verfahren ist ein zollrechtliches Suspensivverfahren, das es erlaubt, Nicht-Unionswaren in einem amtlich zugelassenen Lager zu hinterlegen, ohne dass Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteuer sofort fÀllig werden.
Quelle: https://taxation-customs.ec.europa.eu/customs-4/customs-procedures-0/customs-procedures_en
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