Bevor ein Lkw die Rampe ansteuert oder eine Lieferung im Lager erwartet wird, geht in der Regel ein Anlieferavis voraus – eine schriftliche oder elektronische Vorabmitteilung des Versenders oder Spediteurs an den Empfänger.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anlieferavis-50907
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