Versender und Spediteur sind auf pĂŒnktliche Ăbernahme angewiesen â gerĂ€t diese ins Stocken, greift der Annahmeverzug: Er bezeichnet den Zustand, in dem der EmpfĂ€nger die Entgegennahme der Sendung zum vereinbarten Termin oder Ort nicht ermöglicht, sei es durch ausdrĂŒckliche Ablehnung, nicht erreichbares Lager oder fehlende EntladekapazitĂ€t.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/annnahmeverzug-104440
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