Annahmeverzug
Versender und Spediteur sind auf pünktliche Übernahme angewiesen – gerät diese ins Stocken, greift der Annahmeverzug: Er bezeichnet den Zustand, in dem der Empfänger die Entgegennahme der Sendung zum vereinbarten Termin oder Ort nicht ermöglicht, sei es durch ausdrückliche Ablehnung, nicht erreichbares Lager oder fehlende Entladekapazität.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/annnahmeverzug-104440
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