Aufgabe der Ladung
Quelle: https://www.marineinsight.com/maritime-law/abandonment-of-cargo/
Die Aufgabe der Ladung bezeichnet die freiwillige Rechtsaufgabe an Gütern durch Absender oder Empfänger, wenn diese die Fracht innerhalb einer vorgegebenen Frist nicht abholen oder verzollen. Der Frachtführer ist dann berechtigt, die Ladung zu verwerten oder zu verkaufen, um entstandene Kosten zu decken.
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