Logistik-GlossarDE1 Min. LesezeitStand: 18. Juni 2026
Ausfuhrabgaben
Im Unterschied zu Einfuhrzöllen, die das Importland erhebt, werden Ausfuhrabgaben vom exportierenden Staat auf Waren beim Verlassen des Zollgebiets erhoben.
Kurzantwort
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Quelle: https://www.investopedia.com/terms/e/export-duty.asp
Kategorie
Passar Hub: Alles zum neuen Schweizer Zollsystem
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Definition & Erklärung
Im Unterschied zu Einfuhrzöllen, die das Importland erhebt, werden Ausfuhrabgaben vom exportierenden Staat auf Waren beim Verlassen des Zollgebiets erhoben. Ziel ist es, heimische Rohstoffvorkommen zu schützen, Staatseinnahmen zu generieren oder den Abfluss strategisch bedeutsamer Güter zu begrenzen. In der EU sind Ausfuhrabgaben die Ausnahme; verbreitet sind sie vor allem in rohstoffreichen Ländern auf Erdöl, Erze und Agrarprodukte. Für Exporteure bedeuten sie eine direkte Kostenbelastung, die die Wettbewerbsfähigkeit auf Weltmärkten mindern kann. Sie sind in der Ausfuhrzollanmeldung sowie auf der Handelsrechnung auszuweisen.
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