Ausgewiesene Güterverkehrszufahrtsrouten
Quelle: https://www.fhwa.dot.gov/planning/national_highway_freight_network/
Als „Ausgewiesene Güterverkehrszufahrtsrouten“ bezeichnet man offiziell festgelegte Straßenabschnitte, die für den gewerblichen Güterverkehr ausgewiesen sind. Sie dienen dazu, eine effiziente, zuverlässige und sichere Anbindung von Häfen, Umschlagterminals und Logistikzentren an das Fernverkehrsnetz zu gewährleisten und Verkehrsflüsse zu optimieren.
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