Ausnahmegenehmigung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmegenehmigung
Eine Ausnahmegenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, von geltenden Rechtsvorschriften (z. B. Gewichts- oder Abmessungsbeschränkungen) abzuweichen, um Transporte unter speziellen Bedingungen durchführen zu dürfen.
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