Ein Schwertransportunternehmen hat alle Fahrzeuge und Routen geplant – doch ohne Ausnahmegenehmigung darf kein Rad rollen: Die Ausnahmegenehmigung ist die behördliche Einzelerlaubnis für Transporte, die gesetzliche Grenzwerte für Abmessungen, Gewicht oder sonstige Verkehrsvorschriften überschreiten.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmegenehmigung
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