Im Moment der Ausfuhr ersetzt die automatisierte Exportanmeldung (AEA) papiergebundene Zolldokumente: Exporteure oder Spediteure übermitteln die erforderlichen Angaben – Warenbezeichnung, Gewicht, Zielland, Wert, Ursprung – elektronisch an die zuständige Zollbehörde, die die Daten automatisch validiert und einer Risikoprüfung unterzieht.
Quelle: https://www.customs.gov/automated-export-declaration
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