Spediteure und Logistikdienstleister, die staatliche Auftraggeber beliefern, bewegen sich mit B2G-Frachtverträgen – Business-to-Government-Frachtverträgen – in einem rechtlich eng geregelten Rahmen, der sich grundlegend vom privaten Frachtgeschäft unterscheidet.
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Business-to-government
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