Ein BAZG Interventionsfall ist eine konkrete Situation, in der das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) aktiv in einen Grenz- oder Zollvorgang eingreift – weil ein begründeter Verdacht auf Rechtsverstösse besteht, Sicherheitsrisiken identifiziert wurden oder zoll- und grenzschutzrechtliche Bestimmungen verletzt erscheinen.
Quelle: BAZG (bazg.admin.ch): Kontrolle und Intervention im Warenverkehr; Passar – Selektion und Kontrollbedarf. Stand: Juli 2026.
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