Im Unterschied zum allgemeinen Schweizer Zollrecht regelt das BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (Bundesgesetz über die Zollverwaltung) die konkrete Verteilung von Aufgaben und Befugnisse zwischen Bund und Kantonen sowie die Organisations- und Verfahrensstrukturen für die Umsetzung des Zollrechts.
Quelle: https://www.admin.ch/gov/en/start/documentation/legal-basis.html
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